Die Region Hannover hat mit Wirkung vom 26. August 2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Es gilt die so genannte 3G-Regel – auch für den Amateur- und Freizeitsport: Auswirkungen für den Schießsport (bzw. für jeden Besuch des Schützenhauses): • Der vereinsinterne
Neue niedersächsische Corona-Verordnung seit 25. August 2021
