Das Vereinsleben liegt brach

Es liegt ziemlich genau ein Jahr zurück, dass wir im Schützenverein Horrido Ingeln die ersten konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie treffen mussten. Wie in allen Vereinen und in der gesamten Gesellschaft sowie im privaten Bereich hat das Virus unser Vereinsleben hart getroffen.
Der Schießbetrieb wurde komplett eingestellt, unsere weiteren Planungen mussten verworfen und teilweise zeitintensive Vorbereitungen mit einem langen Vorlauf für Veranstaltungen waren plötzlich für den Papierkorb. Als erste größere Veranstaltung war davon unser Jubiläumsfest zum 100-jährigen Bestehen betroffen.

Als die Verteilung der Jubiläumsschrift anstand, hatten wir noch die Hoffnung, dass wir das Fest um ein Jahr verschieben könnten und hatten somit mit einem zusätzlichen Flyer im Heft den 8. Mai 2021 als neuen Termin angekündigt. Durch die anhaltend angespannte Lage zeichnet sich aber bereits ab, dass das Jubiläumsfest nicht stattfinden können wird. Selbst wenn wir dieses in einem kleineren Rahmen unter regelkonformen Umständen durchführen würden, hätte es längst nicht den dem Anlass angemessenen Stil und Charme des ursprünglich vorgesehenen Programms, und wir können uns das auch nicht wirklich mit Masken im Gesicht und den gebotenen Abständen vorstellen – es hätte dann wohl eher den Charakter einer Trauerfeier.

Trotzdem halten wir an einer Siegerehrung für den Wettkampf um die Jubiläumsscheibe und an der Proklamation eines/einer Jahrhundertkönigs/königin fest. Wir wollen deshalb versuchen, die begonnenen Schießwettbewerbe unter Einhaltung der dann geltenden Vorsichtsmaßnahmen im Sommer fortzusetzen und die Siegerehrung möglichst im Spätsommer oder Herbst vorzunehmen.

Dieses betrifft auch den allgemeinen Schießbetrieb. Sobald es sich abzeichnet, dass dieser wieder aufgenommen werden kann, wird der Vorstand darüber beraten, in welcher Form das Sportschießen wieder stattfinden kann.
Auch die Siegerehrung für unser Firmenschießen vom vergangenen Jahr steht noch aus. Diese wollen wir ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die im Januar ausgefallene Jahreshauptversammlung. Als Ersatztermin hierfür war der 10. April angekündigt, aber auch diesen werden wir nun nicht einhalten können.
Da die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes entsprechend der allgemeinen Rechtslage eigentlich nach Ablauf der in der Satzung vorgesehenen Amtszeit automatisch geendet hätte, hat der Gesetzgeber hier angesichts der Pandemie nachgesteuert und u.a. für Vereine eine Ausnahmeregelung geschaffen.¹
Demnach bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereins auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. Der Vorstand ist also nach wie vor sowohl seinen Mitgliedern gegenüber als auch in der Vertretung nach außen ordnungsgemäß funktionsfähig.
Abweichend von den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)² kann der Vorstand (auch ohne Ermächtigungen in der Satzung) nun zwar vorsehen, dass Vereinsmitglieder

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen,
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.

Abweichend von § 36 des BGB ist der Vorstand derzeit auch nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
Was inzwischen zwar auf Vorstandebene regelmäßig und unkompliziert funktioniert, nämlich die Sitzungen als Videokonferenz abzuhalten, halten wir aber für die Jahreshauptversammlung – allein schon aus technischen Gründen – für sehr problematisch. Wir wollen allen Vereinsmitgliedern eine Teilnahme an der JHV ermöglichen und nicht nur denen, die über die erforderliche technische Ausstattung und die entsprechenden Kenntnisse dazu verfügen. Aus diesem Grund hat der Vorstand beschlossen, die Jahreshauptversammlung ein weiteres Mal zu verschieben und wird einen neuen Termin bekanntgeben, sobald die Situation dieses zulässt.

Zurzeit fehlen uns allen die persönlichen Kontakte und das gesellschaftliche Leben – beide sind auch Voraussetzungen für eine unbeschwerte Fröhlichkeit. Trotz aller Einschränkungen wünscht der Vorstand allen Mitgliedern einen guten Start in den nahenden Frühling und hofft, dass wir uns bald wieder persönlich treffen und uns unter gewohnten Umständen austauschen können. Bleibt alle schön „negativ“, aber denkt weiterhin positiv!


¹§ 5 – Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG)
²§ 32 Absatz 1 Satz 1 BGB

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